FAQ

Mit dem Kauf oder der Buchung eines Tickets, der Gästeliste oder der Akkreditierung erkennt ihr alle folgenden Bedingungen automatisch an:

Haftung

Der Besucher sowie jeder Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen wird und er die Veranstaltung auf eigene Gefahr besucht. Für eventuelle Verletzungen oder Schäden haftet ausschließlich der Besucher/Teilnehmer selbst. Der Veranstalter haftet für durch seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitere Informationen siehe Hausordnung.

Camping

Dieses Jahr können wir leider kein Camping anbieten. Übernachtungsmöglichkeit bietet aber unser Partnerhotel.
>> Hotel Garni Am Zehnstadl

Gehörschutz

Gehörschutz bitte nicht vergessen!

Parken

Das Parken ist kostenfrei. Der Parkplatz ist gut ausgeschildert und in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsgeländes. Der Parkplatz ist ab Freitag 16.30 Uhr geöffnet. Bitte parkt möglichst platzsparend. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden. Sollte euer Fahrzeug die Sicherheit oder den reibungslosen Ablauf des Festivals gefährden, lassen wir es auf eure Kosten abschleppen. Direkt vor dem Veranstaltungsgelände sind Parkplätze für Rollstuhlfahrer und Biker ausgewiesen.

Feuer/ Grillen

Offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände strengstens verboten!

Tiere

Zum Schutz der Tiere und auch der anderen Gäste lasst eure Tiere bitte daheim. Das Mitführen ist strengstens verboten.

Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem kompletten WeROCK! OpenAir Gelände. Bitte denkt an eure Personalausweise, damit die Alterskontrollen am Eingang ohne Probleme durchgeführt werden können. Falls der Personalausweis bei Kontrollen nicht vorgezeigt werden kann, kann der Eintritt verweigert werden. Besucher zwischen 16 und 17 Jahren dürfen mit gültigem Personalausweis bis 24:00 Uhr das WeROCK! OpenAir besuchen. Besucher unter 16 Jahren erhalten nur Zutritt zum WeROCK! OpenAir, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Mit einem Erziehungsberechtigten kann die Veranstaltung so lange besucht werden, bis dieser das WeROCK! OpenAir verlässt (auch nach 24:00 Uhr). Der Erziehungsberechtigte übernimmt für die Dauer der Veranstaltung die gesamte Haftung für den Jugendlichen.

Fotografie / Videoaufnahmen / Urheberrecht/ Presse

Mit dem Kauf des Tickets willigt ihr ein, dass Fotos oder Videoaufnahmen von euch auf www.werock-ulm und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können. Professionelle Aufnahmen mit Spiegelreflexkameras etc. sind nicht gestattet. Solltet ihr ein Pressemedium vertreten so müsst ihr vorher eine entsprechende Akkreditierungsanfrage an info@werock-ulm.de stellen. Alle Foto- und Videoaufnahmen, die auf dem Festivalgelände festgehalten werden, dürfen von uns für redaktionelle und Werbezwecke kostenfrei genutzt werden.

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